(entschuldigt: GR Polz, GR Wittenberger, GR Wihan)
Bekanntgabe der am 8.10. in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmte der Zeichnung der Erbbaurechtsvertrag mit der Augustiner Brauerei zu.

Bauanträge, Bauvoranfragen:

E+W Wohnungsbau GmbH und Ingolf Schwele GbR, Hauptstr. 8, Fl.Nr.350/6
Antrag auf Nutzungsänderung: Umwandlung von Praxisräumen in eine Wohnung.
Da das alte Rathaus der Veränderungssperre an der Hauptstraße unterliegt, lehnt der GR den Antrag ab.

Kath. Pfarrkirchenstift z.hl. Abendmahl Bistum Augsburg, Rehsteig, Fl.Nr. 503
Antrag auf Vorbescheid: Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit Doppelgarage
Grundriss des Lageplans
Die Verwaltung trägt vor, dass hier der Flächennutzungsplan geändert werden und ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Bisher wurde der Hang als Außenbereich gesehen. Da ein unmittelbarer Nachbar sich Baurecht vor Gericht erstritten hat, steht der GR einem Bebauungsplan aufgeschlossen gegenüber. Kritisch gesehen wird allerdings der starke Eingriff der ersten Planung in den Hang. Bgm Flach wird entsprechende Gespräche führen.

Dr. Salvamoser, Wörthseestr. 34a, Fl.Nr. 929/3
Antrag auf Vorbescheid: energetische Sanierung, sowie Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes und Errichtung von Garagen
Der GR stimmt zu, die weitere Prüfung erfolgt durch das LRA

Feller, Michael und Weber-Feller, Gabi, Sonnenwinkel 2, Fl.Nr. 392/5
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung
Stellungnahme der Gemeinde zur geänderten Bebauung
Da sich der neue Antrag bez. Größe des Gebäudes nur unwesentlich vom ersten unterscheidet, lehnt der GR den Antrag ab.

Bebauungsplan Nr. 21 „Weßlinger-/ Flieder-/ Ahorn-/Hauptstraße“ – 2.Änderung
Beschlussvorschläge siehe hier
Der GR stimmt dem Satzungsbeschluss zu.

Neuber, Elisabeth, Maistr. 19, Fl.Nr. 913
Vorschlag zur Neubebauung des Grundstücks „Gaststätte Wörthseeblick“
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplan Nr.14, der hier eine Gaststätte mit Biergarten und Hotel vorsieht. Frau Neuber beantragt eine Änderung des Bebauungsplanes, weil sich diese Variante wirtschaftlich nicht durchführen ließe. Sie plant Wohnbebauung, nur das südlichste Gebäude soll ein kleines Café mit Freifläche enthalten. Verschiedene Gemeinderäte sehen die Pläne kritisch, auch mit Verweis auf den Kirchenwirt, den die Gemeinde durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und Veränderungssperre erhalten will. Das wäre durch eine Genehmigung der Pläne gefährdet. Bgm Flach schlägt Verhandlungen mit der Eigentümerin vor. Der GR stimmt zu.

Antrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit – Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Etterschlager Straße/ Hauptstraße ab dem Pizzaservice bis zur Bauhnunterführung
Der GR stimmt dem Antrag zu und Bgm Flach wird beauftragt im LRA „druckvoll“ zu verhandeln.

Finanzwirtschaft der Gemeinde
a. Prüfbericht 2012 des Rechnungsprüfungsausschusses
b. Feststellung der Jahresrechnung 2012 gemäß Art. 102 Abs 3 GO
c. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
d. Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Schnorfeil referiert zur Prüfung, die keine Beanstandungen ergeben habe. Insbesondere weist er auf deutliche Unterschreitungen von Kostenprognosen z.B. beim Schulneubau hin, die kleinere überplanmäßige Ausgaben kompensierten. Der GR stimmt der Entlastung des ersten Bürgermeisters zu.

Kenntnisnahme des Ergebnisses der Ausschreibung der Stromlieferung für die kommunalen Liegenschaften
Sechs Bieter haben sich beteiligt. Die Stadtwerke FFB waren am günstigsten. Sie liefern von einer Windkraftanlage in Dänemark.

Information des ersten Bürgermeisters
• Die Informationsveranstaltung der Gemeinde zum ALDI Logistikzentrum findet am Donnerstag, 21.11.2013 in der Turnhalle der Grundschule statt.
• Am 4.12.2013 findet die Bürgerversammlung in der Turnhalle statt.
• Wörthsee hat laut Microzensus 4717 Einwohner

Verschiedenes
• Die Sanierungsarbeiten am Etterschlager Tunnel haben begonnen.
• Antrag auf Vorbescheid für ein Bauvorhaben in der Etterschlager Straße 32.
Das LRA kündigt an, den ablehnenden Bescheid des GR zu ersetzen. Da dem GR andere Größen- und Höhenangaben vorliegen, lehnt er das Vorhaben weiterhin ab.

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