Aus der Sicht der Bürgermeisterkandidatin Christel Muggenthal:
Am Mittwoch, den 17.7. fand in der Turnhalle der Grundschule eine Bürgerversammlung statt, bei der Bürgermeister Peter Flach und der 2. Bürgermeister Konrad Gritschneder die Anwesenden zum aktuellen Stand der Planungen zur gemeindeeigenen Gaststätte Augustiner und dazugehörigem Strandbad informieren sollten. Die Gruppierung „Wörthsee aktiv“ hatte mit circa 300 Unterschriften diese Bürgerversammlung beantragt.

Flach berichtete von den Überlegungen und Aktivitäten des Gemeinderates, seit klar gewesen war, dass das Lokal im Jahr 2013 wegen schwerwiegender Mängel im Bereich Brandschutz und Statik vom Landratsamt geschlossen werden würde. Wir Gemeinderäte waren uns sehr schnell einig, dass die Gemeinde durch den Neubau von Kinderkrippe, Schule, Hort und Turnhalle weder Generalsanierung noch Neubau finanziell stemmen können würde. Deshalb wurden Verhandlungen mit der Augustiner-Bräu Wagner KG geführt, die derzeit einen bis 2019 befristeten Pachtvertrag mit der Gemeinde hat. Das Unternehmen gehört zu 50 Prozent der Edith-Haberland-Wagner-Stiftung. Nach dem Willen des Gemeinderates sollte das Grundstück in Gemeindebesitz bleiben. So steuerten die Verhandlungen zwischen Augustiner und dem vom Gemeinderat beauftragten 2. Bürgermeister Gritschneder schnell auf einen Erbbaurechtsvertrag zu. Wir waren damit prinzipiell einverstanden, gaben dem Verhandlungsführer der Gemeinde aber folgende Bedingungen mit auf den Weg:
• Bei einem Neubau muss sich die Ausführung am bestehenden Bebauungsplan orientieren, der eine Gaststätte an dieser Stelle vorsieht.
• Das Badegrundstück muss für die Öffentlichkeit weiter frei zugänglich sein und soll in der Größe nicht eingeschränkt werden.
• Augustiner übernimmt am Grundstück alle Pflichten wie Pflege und Unterhalt.
• Vereine, Parteien und Gruppierungen müssen weiter die Möglichkeit haben, Nebenräume oder Saal mietfrei für Veranstaltungen zu reservieren.
Augustiner wird im notariellen Vertrag ein Erbbaurecht von 66 Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere 33 Jahre gewährt. Der Gemeinderat stimmte in der letzten Sitzung der Unterzeichnung des Vertrages zu. Er liegt nun beim Notar. Alle Verhandlungen und ihre Ergebnisse wurden bis zur Bürgerversammlung in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt. Dies ist bei Vertragsverhandlungen in Angelegenheiten der Gemeinde vorgeschrieben.

Nach dem Vortrag der beiden Bürgermeister brach ein Sturm der Entrüstung los. Für mich nachzuvollziehen, waren doch zahlreiche Bürger in der Annahme gekommen, dass ihnen von Gemeindeseite verschieden Möglichkeiten und Überlegungen vorgestellt würden. Manche hofften sogar auf einen Ideenwettbewerb.

Ich meine, dass hier zwei Dinge getrennt werden müssen.

  1. Die Entscheidung des Gemeinderates für einen Vertrag mit Augustiner, zu der ich stehe.
  2. Der Umgang mit der Öffentlichkeit, der sicher alles andere als optimal war und der zahlreiche Bürger enttäuscht hat. Bürgerfreundlich wäre gewesen, die Wörthseer zeitnah zu informieren und sie nicht auf eine Versammlung marschieren zu lassen, bei der sie wider Erwarten gar nichts mehr mitzureden hatten.

Bei allem Verständnis für den Ärger mancher Anwesender waren Wortwahl und Lautstärke mancher Äußerungen im Anschluss an den offiziellen Vortrag völlig unangemessen und sie entbehrten jeder Höflichkeit.

Wenn Bürger aus Wörthsee mir bei meiner Tätigkeit als Gemeinderat „über die Schulter schauen“ wollen, herzlich gerne! Viel zu oft sitzen wir bei öffentlichen Sitzungen vor leeren Stühlen. Man kann uns auch einfach ansprechen, anrufen und anschreiben. Wenn aber Bürgerbeteiligung erst am Ende eines Entscheidungsprozesses gefordert wird, dann kommt die Forderung halt auch mal zu spät. Das hat nichts mit Bürgerfeindlichkeit oder Kungelei zu tun. Die Augustiner Brauerei hat nach so langer Verhandlungsphase auch einen Anspruch auf Planungssicherheit.

Ach ja! Ein Beschluss wurde auf der Versammlung auch gefasst. Innerhalb von drei Monaten soll der Gemeinderat das Thema Augustiner nochmals behandeln. Vorher soll der Notarvertrag nicht unterschrieben werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Partner Augustiner dafür Verständnis und Geduld aufbringt.

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