Laut Schreiben vom 3. Juni 2015 hat das Landratsamt Starnberg eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung des Landratsamtes Starnberg über das Wasserschutzgebiet „Wörthsee (Brunnen III)“, genannt Schluifeld, erteilt. Anlass war ein Antragsschreiben sowohl von der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 8. Mai 2015 als auch von der Firma Strobl, Straßen und Tiefbau aus Andechs vom 7.Mai 2015.

Diese Genehmigung sollte die Durchführung einer Spülbohrung zur Tieferlegung der Telekom-Kabel für die Baumaßnahme Brückenbau (S-Bahn) im Zuge der Westumfahrung Weßling ermöglichen. Mit dieser Maßnahme sollten die Kabel auf einer Länge von 125 m in einer Tiefe von circa 15 bis 20 Metern verlegt werden. In seiner Genehmigung beruft sich das LRA darauf, dass eine Verweigerung der Genehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde und dass das Gemeinwohl der Genehmigung nicht entgegenstehe.

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