Bürgerfragestunde:

Zwei Bürger melden sich und stellen Fragen zu einem möglichen Neubau der Grundschule und einer damit verbundenen möglichen Verbindung von Schulstraße und Graf-Toerring-Straße. Bgm Flach verweist auf TOP 1 der Tagesordnung, der die Fragen klären würde.

Sanierung oder Neubau der Grundschule Wörthsee mit weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen:

Die Architekten “Gerum + Haake” sowie “Hitzler Ingenieure” waren von der Gemeinde beauftragt worden eine Studie zu erarbeiten, die die Fragen nach Machbarkeit und Finanzierungsbedarf klären sollte.
Herr Haake stellt 4 Denkmodelle vor:
Variante 1a – Neubau Grundschule incl. Kindertagesstätte und 2,5-fach-Turnhalle
Variante 1b – Sanierung Grundschule, Neubau Kindertagesstätte und 2,5 fach-Turnhalle
Variante 2a – Neubau Grundschule incl. Kindertagesstätte und 1 fach Turnhalle
Variante 2b – Sanierung Grundschule, Neubau Kindertagesstätte (Turnhalle einfach vorhanden, aber sanierungsbed.)
Nach den von Herrn Wagner “Hitzler Ingenieure” erarbeiteten Kostenmodellen wäre Variante 1b ca 1 000 000 Euro teurer als Variante 1a.
Variante 2b wäre ca 250.000 Euro teurer als Variante 2a.
Näheres bitte dem Anhang entnehmen: plan-2 sowie plan-1.

Aus dem GR werden vor allem Fragen nach Finanzierbarkeit gestellt und ob auch andere Bauweisen wie Holzständerbau durchgerechnet wurden. Letzteres wird von Herrn Wagner verneint. Es handle sich hier um eine erste Studie, in die bereits staatliche Fördergelder eingearbeitet seien und die der Gemeinde eine Übersicht über entstehende Kosten geben solle. Auf dieser Grundlage könne die Gemeinde die Frage nach Neubau oder Generalsanierung entscheiden.
Einige Gemeinderäte bezweifeln, dass eine Sanierung so teuer wie in der Studie angegeben käme. Bgm Flach erinnert an den Urheberrechtsstreit der Gemeinde mit dem Architekten Auer. Den müsse man bei einer Generalsanierung wieder ins Boot holen, obwohl sich dieser bisher in keiner Weise konstruktiv verhalten habe. (Die Kosten für eine Sanierungsplanung durch Herrn Auer sind in der Berechnung nicht enthalten. Anm. des Protokollführers) Einige Gemeinderäte wollen auch noch eigene Vorstellungen des GR in der Planung berücksichtigt sehen. Alle sind sich jedoch einig, dass etwas unternommen werden muss. Die Energiekosten sind horrend, trotzdem lassen sich die Klassenräume kaum auf 18 Grad heizen. Die Fenster sind kaputt (ebenso Dach der Aula), es regnet durch das Flachdach der Schule und Turnhalle, die Leitungssysteme sind marode, die Schule ist in keiner Weise behindertengerecht und der Brandschutz entspricht nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Kinderbetreuungsstätte muss bis spätestens 2013 gebaut sein.
Fazit: Da bis Ende November staatliche Fördermittel beantragt werden müssen, werden diese vorbeugend schon beantragt. Am 11.11. wird es noch einmal eine Sondersitzung zu diesem Thema geben: Bis dahin sollten alle Fragen nach Finanzierbarkeit geklärt sein. Gemeinderatsmitglieder sollten bis zu dieser Sitzung Wünsche und Anregungen schriftlich einreichen.

Änderung der Garagensatzung der Gemeinde Wörthsee oder Neuaufstellung eines Bebauungsplanes:

Das LRA sieht eine Garagensatzung nicht als geeignetes Instrument, um in besonderen Bereichen wie der Seestraße die Vorstellungen der Gemeinde durchzusetzen. Deshalb beschließt der GR die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre. So soll u.a. verhindert werden, dass Garagen direkt an die Straße gebaut werden.

Bauanträge, Bauvoranfragen:
Schwarz, Thorsten, Seestr.26
Änderungsantrag: Tektur für 2 Doppelgaragen
Der Antrag wird unter Hinweis auf die Veränderungssperre abgelehnt.

Sechser, Wolfgang Auingerstr. Fl.Nr. 702
Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz
GR lehnt den Antrag wegen Veränderungssperre ab.

E+W Wohnbau GmbH, Alte Hauptstraße 3
Bauantrag: Neubau einer Wohnanlage
Der GR moniert die teilweise massive Bebauung und die dominante Dachgaubengestaltung und beschließt, eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

Bebauungsplan – Nr. 44 “Sondergebiet Beherbergungsbetrieb Buchenweg/Seestraße”
Der GR beschließt die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB und den Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung bezüglich Planungskosten für Entwässerung und einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde.

Bebauungsplan – Nr.49 “Westlich der Bahnbrücke Auing”
Der GR beschließt nicht über das weitere Verfahren, da noch einige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange fehlen.

Bauleitplanung für das Grundstück Wörthseestr.12 Fl.Nr. 903/31
Ein Bauwerber hat ohne Wissen des Grundstückbesitzers einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Der GR hat hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre beschlossen. (Siehe Protokoll der Sitzung vom 24. Juni) Der Besitzer des Grundstücks versichert, das Grundstück nicht verkaufen zu wollen und bittet darum die Veränderungssperre zurückzunehmen.
Der GR stimmt dem zu.

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.10 “Waldstraße” für das Grundstück Waldstr. 22
Der GR lehnt eine Änderung auf 2 Vollgeschosse ab. Der Bauwerber kann wie auf dem Nachbar-Grundstück 2 Häuser bauen.

Vorstellung der Planung für den Neubau des Kiosks am Birkenweg
Vorgestellt werden 2 Varianten:
Baukörper 11×7 zu ca 130 000 Euro
Baukörper 11×9 zu ca 150 000 Euro
Der GR verschiebt die Entscheidung bis zur Sondersitzung am 11.11.
Er ist mehrheitlich der Meinung, dass an dieser Stelle kein reiner Zweckbau entstehen sollte.

Sonstiges:

Vergabe der Bauarbeiten zur Erstellung einer Versickerungsanlage auf Fl. Nr. 268 Etterschlag:
Der GR vergibt den Auftrag an die günstigste Firma.

Beschlussfassung zum rückwirkenden Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung
Der GR stimmt der geänderten Zweitwohnungssteuersatzung rückwirkend zum 1.1.2009 zu.

Beschlussfassung zur weiteren Vermietung des Gemeindemobil Wörthsee oder Neuanschaffung
Das Auto ist in die Jahre gekommen und kann deshalb nur noch für Kurzstrecken (40 km) vermietet werden. Der GR beschließt mehrheitlich eine Neuanschaffung und die Einholung von Angeboten zu diesem Zweck. Wünschenswert wäre, zur Senkung der Kosten an Gewerbetreibende Werbeflächen zu vermieten.

Beschlussfassung zur Anschaffung eines Luftkissenrettungsbootes für die Feuerwehr
Der GR stimmt der Anschaffung zu. Die Kosten teilen sich mit je 20 000 Euro Landkreis, Gemeinde und Feuerwehr (diese über Spenden).

Vollzug des Personenstandsgesetzes
Schreiben des Landratsamtes: Neben den Standesämtern könnten durch Gemeinderatsbeschluss auch andere, geeignete Eheschließungsorte gewidmet werden. Im Fall der Gemeinde Wörthsee wären dies etwa Hotels oder gastronomische Betriebe. Der GR lehnt eine Widmung anderer Räume einstimmig ab.

Information des 1. Bürgermeisters

Er berichtet von der Infoveranstaltung der Regierung von Oberbayern zum Thema Bulachmoos und Schluifelder Moos. Diese müssten vor einer weiteren Austrocknung geschützt werden. Die entsprechenden Maßnahmen würden bei den Häusern in Waldstraße oder Schluifeld nicht zu einer Anhebung des Grundwassers führen, denn diese lägen in einer anderen Senke.
Der Träger “Fortschritt” des Waldkindergartens in Wörthsee möchte das Waldstück gegenüber der katholischen Kirche für seine Gruppe nutzen und den Bauwagen auch dort aufstellen. Der GR stimmt dem zu.

Christel Muggenthal, 22.10.09

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert