Bauanträge, Bauvoranfragen etc.:

Schneider, Amalie, Hauptstr.48, Fl.Nr. 668
Bauantrag: Errichtung einer Solaranlage

Die Antragstellerin möchte diese auf den alten Tennisplätzen errichten, die im Außenbereich liegen. Eine Photovoltaikanlage ist nicht privilegiert, deshalb müsste eigentlich eine Bauleitplanung durchgeführt werden. Da der GR der Meinung ist, dass man solche Anlagen auch im Hinblick auf die Energiewende generell fördern sollte, stimmt er dem Antrag zu. Die letzte Entscheidung liegt beim LRA.

Bedarfsplanung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Rücklauf der versandten 388 Elternfragebögen: 233
97,75% der Kindergarteneltern sind mit der Betreuung ihrer Kinder zufrieden.
Folgender Betreuungsbedarf wurde angemeldet:

Kinderkrippe:

ab 2010/11 insgesamt 21
ab 2011/12 insgesamt 2

Kindergarten:

ab 2010/11 insgesamt 15
ab 2011/12 insgesamt 6

Kinderhort:

ab 2010/11 insgesamt 18 (es erfolgte keine gezielte Auswertung unter dem Gesichtspunkt “Hort”, da laut Hortleitung das Angebot ausreichend sei und es auch die Mittagsbetreuung gebe)

Geburtenentwicklung: 2007: 48, 2008: 57, 2009: 42

Wenn also eine Gruppe im Gemeindekindergarten geschlossen wird, um dort eine Krippengruppe mit 12 Plätzen einzurichten, ist laut Verwaltung bis 2012 in jedem Fall der gesetzliche Kindergartenanspruch in der Gemeinde erfüllt.
Der GR erkennt folgende Bedarfsfeststellung an:
Kath. Kindergarten: 75 Plätze
Gemeindekindergarten: 50 Plätze
Montessori Kindergarten: 15 Plätze
Waldkindergarten: 18 Plätze
Der GR beschließt 1 Kinderkrippengruppe mit 12 Plätzen im Gemeindekindergarten einzurichten.
Das Mindestalter soll bis zur Fertigstellung einer eigenen Kinderkrippe bei 18 Monaten liegen. Soweit Plätze für unter 3-Jährige im Gemeindekindergarten noch zu belegen sind, soll die Aufnahme vorrangig nach Geschwisterkind und dann erst nach Alter erfolgen.

Bebauungsplan Nr.44 “Sondergebiet Beherbergungsbetrieb Buchenweg/ Seestraße”
Der GR beschließt eine erneute verkürzte Auslegung nach Einarbeitung der Änderungen gemäß §4a Abs. 3 BauGB.

Bebauungsplan Nr.38 – “Betriebserweiterung Grundlerhof”
Der GR beschließt eine erneute verkürzte Auslegung gemäß §4a Abs.3 BauGB

Sonstiges

Bestätigung des am 9.2.2010 neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Etterschlag
Der GR bestätigt den Kommandanten Sauer und seinen Stellvertreter Wastian.

Abschluss eines Vertrages zur Nutzung von Waldflächen für Zwecke eines Waldkindergartens zwischen der Gemeinde Wörthsee und der Fortschritt gem. GmbH
Der GR stimmt diesem Vertrag zu.

Information des Bürgermeisters

Obwohl noch kein konkreter Ort für eine mögliche Skateranlage von Seiten der Gemeinde festgelegt wurde, hat sich bereits eine Bürgerinitiative gegen einen Standort am S-Bahnhof (ehem. Wertstoffhof) gemeldet.
Die Regierung von Oberbayern hat die Pläne für die Umgehungsstraße Weßling genehmigt. Nach Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses durch Verwaltung und Rechtsanwalt wird der GR über das weitere Vorgehen beschließen.
Der Awista plant die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne (mit gelbem Deckel)

Christel Muggenthal, 24.02.2010

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