Bauanträge, Bauvoranfragen etc.:
Bauantrag der Firma E+W Wohnbau GmbH: Neuerrichtung einer Wohnanlage auf Fl.Nr. 837 und 837/1, Gemarkung Etterschlag
Der Bauwerber hat im Landratsamt Starnberg eine veränderte Bauausführung eingereicht. Das LRA fordert die Gemeinde auf, hierzu einen Beschluss zu fassen.
Die Gemeinde lehnt den Antrag mehrheitlich ab. (Gegenstimmen FW: Erb, Gutjahr) Er sieht eine zu große Riegelwirkung durch den geplanten Verbindungsbau. Die Bebauung zur Alten Hauptstraße hin passt sich nicht der umgebenden Bebauung an. (Bauernhöfe und denkmalgeschützter Vierseithof).
Verwaltungsstreitsache Rumpol/Freistaat Bayern wegen Vorbescheid Fl.Nr. 164/5, Gemarkung Steinebach
Der GR stimmt dem Vergleichsvorschlag des Bayer. VG München vom 4.2.2010 nur insoweit zu, als der Baukörper größer werden kann. Eine Änderung der Nutzung von Wochenend- in Wohnhaus lehnt er ab. Dies würde den Bebauungsplan insgesamt in Frage stellen.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.26 “Kuckuckstraße Nord” zur Erweiterung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 645/4, Gemarkung Steinebach
Der GR stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes zu, sofern der Bauwerber auf den Anbau eines laut Bebauungsplan möglichen Wintergartens verzichtet und die Kosten der Planänderung übernimmt.
Antrag Dr. H. zur Renaturierung und Stegerrichtung am Wörthsee Fl.Nr. 938, Gemarkung Etterschlag
Anhörungsschreiben des LRA Starnberg vom 25.2.2010 zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Der GR lehnt das Vorhaben weiterhin ab. Die Errichtung einer Steganlage und eines Bootshauses widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die massive Aufschüttung des Uferbereichs mit Steinen sieht der GR nicht als “Renaturierung”, sondern als Gegenteil.
Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungerlaubnis für die Grundstücke Fl.Nr. 473 und 710, Gemarkung Etterschlag
Der GR stimmt dem Antrag zu.
Neubau der Grundschule Wörthsee mit Kinderkrippe/-hort und Turnhalle
Der GR beschließt folgende Vorgehensweise: Die Verwaltung wählt ein Architekturbüro, das die Gemeinde unterstützt, eine Ausschreibung für einen “Projektsteuerer” durchzuführen und zwar für die Leistungsphasen 1 und 2, also Vorplanung und Ausschreibung für Architekturbüros. In dieser Phase können Vorschläge des GR, der Schulleitung und des Elternbeirates eingebracht werden.
Beschlussfassung zur Annahme von Spenden für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Wörthsee
Die Eigenheimergemeinschaft Waldbrunn spendet 873 Euro für den Gemeindekindergarten. Der GR stimmt der Annahme zu.
Christel Muggenthal, 25.03.2010
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