GR Gahn fragt nach, warum TOP 2 der nicht nichtöffentlichen Sitzung nicht öffentlich behandelt würde. Bgm Flach begründet dies mit Informationen, die Ausschreibung und Gleichbehandlungsgrundsätze beträfen.

Breitbandversorgung der Gemeinde Wörthsee
Herr Winkelkötter von der Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (GfW) und Herr Himmelstoß von der Firma IKT (Innovative Kommunikationstechnologie) stellen die Situation in Wörthsee dar und eine Machbarkeitsstudie vor. Besonders schlecht sei die Internetversorgung in Etterschlag, etwas besser in Waldbrunn und Walchstadt. Steinebach sei durch den Netzknoten der Telekom am Bahnhof gut versorgt. Vor allem für das Gewerbe in Etterschlag ergäben sich daher eklatante Nachteile. Das Land Bayern hat ein Förderprogramm für 2010 aufgelegt, das jeder Gemeinde 100.000 Euro zur Verbesserung der Breitbandversorgung plus 5000 Euro für Beraterkosten zur Verfügung stellt. Bedingung: Das Projekt muss in diesem Jahr beantragt und ausgeschrieben werden.
Lösungsvorschläge:

Verlegung von Glasfaserkabeln vom Netzknoten Inning an der Autobahn entlang bis Etterschlag mit drei Kabelverzweigern. Die Kosten würden unter Einbeziehung Walchstadts bei max. 300.000 Euro liegen. Diese Kosten seien anbieterneutral, das heißt sie seien berechnet aus der Annahme, dass alles neu verlegt werden müsste. Die Telekom zum Beispiel oder Vodaphone könnten bereits bestehende Einrichtungen nutzen, was die Investitionskosten verringern würde. Die konkreten Kosten ergäben sich bei der Ausschreibung.
Richtfunk
Am Netzknoten Steinebach müsste ein Funkmast errichtet werden, der zu einem Funkmast nach Walchstadt sendet und von dort zu einem weiteren Funkmast nach Etterschlag. Die Kosten lägen bei etwa 60 000 Euro. Die Versorgung hätte denselben Standard wie Glasfaser.
Es stelle sich aber die Frage nach der Durchsetzbarkeit in der Bevölkerung.
Ausbau des Netzknotens Steinebach
Die Bandbreite läge bei drei MB und wäre nicht mehr ausbaufähig.
Die Mobilfunkvariante über UMTS sei für Firmen nicht ideal.
Mit Unterstützung von GfW und IKT wird die Gemeinde den Lösungsvorschlag 1, also eine Versorgung mit Glasfaser, in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wie Inning in Angriff nehmen. Das Projekt wird dem GR in der nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Grundler, Paul, Dorfstr. 8, Fl.Nr. 53 und 419
Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit neun Ferienwohnungen und Garagen
Der Antrag entspricht dem Bebauungsplan, der GR stimmt zu.

Bauantrag Firma E+W Wohnbau GmbH: Neuerrichtung einer Wohnanlage auf Fl.Nr. 837 und 837/1, Gemarkung Etterschlag
Anhörungsschreiben des Landratsamtes Starnberg vom 28.04.2010 zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Bgm Flach berichtet von seinem Gespräch mit dem Bauwerber im LRA, bei dem dieser keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt habe. Mit einem anwaltlichen Schreiben an alle Gemeinderäte sei gleichzeitig massiv versucht wurden, Druck auszuüben. Der GR beschließt gegen die Stimmen von GR Erb und GR Gutjahr die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre. Begründet wird dies mit dem dörflichen Charakter der Umgebung. Die Gebäude dürften nicht länger als 16 bis 20 m sein, es dürfe keine Riegelwirkung entstehen, die Höhenentwicklung müsse reduziert werden, in Form und Material müsse auch auf den gegenüber liegenden, denkmalgeschützten Hof Bezug genommen werden, Dachgauben müssten ortsüblich ausgeführt werden. Des Weiteren müsse eine Tiefgarage gebaut werden und eine öffentlich Zufahrtsstraße zu den dahinter liegenden Grundstücken gesichert werden. Auch die Immissionsproblematik durch den Kuhstall in der Nähe müsse untersucht werden.

FortSchritt Konduktives Förderzentrum GmbH, Nähe Kuckuckstraße Fl.Nr. 963
Bauantrag: Aufstellung eines Waldkindergartenwagens und eines Spielgerätewagens
Hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Der GR stimmt zu, da das LRA die Aufstellung des Wagens sonst nicht genehmigen wird.

Bebauungsplan Nr.49 “Westlich der Bahnbrücke Auing”
Ein in Auftrag gegebenes Gutachten habe ergeben, dass sich durch den Bahnverkehr keine Beeinträchtigungen für die geplanten Gebäude ergeben würden. Das Gelände darf bis zu einem Meter aufgeschüttet werden, da der Grundwasserspiegel im Humusbereich liegt. Gleichzeitig sind Abgrabungen untersagt. Es wird keinen öffentlichen Fußweg Richtung S-Bahn geben. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim erinnert daran, dass das Regenrückhaltebecken einem hundertjährigen Hochwasser standhalten müsse.
Der GR beschließt die nochmalige verkürzte Auslegung des Bebauungsplanes.

Bebauungsplan Nr. 44 “Sondergebiet Beherbergungsbetrieb Buchenweg/Seestraße”
Da keine weiteren Anregungen und Einwendungen eingegangen sind, beschließt der GR den Plan als Satzung.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörthsee “Betriebserweiterung Grundlerhof”
Der GR stimmt zu (Gegenstimme: GR Gahn)

Bebauungsplan Nr. 38 “Betriebserweiterung Grundlerhof”
Wenn das anfallende Regenwasser in einem Teich auf dem Grundstück gesammelt wird, hat das Wasserwirtschaftsamt keine Einwendungen. Der GR stimmt dem Satzungsbeschluss zu (Gegenstimmen: GR Gahn und Grobbel)

9. und 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 “Kuckuckstraße Nordseite” für das Grundstück FL.Nr. 645/4 und das Grundstück Fl.Nr. 654/3
Dem Grundstückseigentümer von 645/4 wird eine maßvolle Erweiterungmöglichkeit zugestanden. Auf 654/3 darf der Bauraum nach Osten verschoben werden, es darf eine Doppelgarage gebaut werden und ein Walmdach statt eines Satteldaches. Die Antragsteller tragen die Kosten der Änderung.

Anfrage zur Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks Fl.Nr. 138/1, Gemarkung Etterschlag
Änderung Bebauungsplan Nr.20 “Gewerbegebiet Etterschlag”
Das angefragte Grundstück neben dem Wertstoffhof ist im Bebauungsplan als gemeindliche Vorbehaltsfläche aufgeführt. Ursprünglich wollte die Gemeinde hier einen Bauhof errichten. Da dies aus finanziellen Gründen auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird, steht die Gemeinde dem Vorhaben offen gegenüber. Der Bauwerber muss für eine endgültige Entscheidung eine genaue Planung vorlegen.

Finanzwirtschaft der Gemeinde

Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2009
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Schnorfeil berichtet, dass es keinerlei Beanstandungen gegeben habe und die Jahresrechnung ordnungsgemäß sei. Der GR stimmt daher der Feststellung der Jahresrechnung 2009 einstimmig zu.

Beschlussfassung zur Annahme von Spenden für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Wörthsee
Der GR stimmt der Annahme einer Spende für den Rettungsschlitten der Feuerwehr Steinebach zu.

Information des 1. Bürgermeisters
Das Gemeindemobil ist endgültig defekt. Bgm Flach bittet GR Wihan, mit den Gewerbetreibenden wegen einer möglichen finanziellen Unterstützung zum Zwecke einer Neuanschaffung zu sprechen.
Die LMU habe bekanntgegeben, dass zurzeit von Oberpfaffenhofen aus wieder Forschungsflüge zur Untersuchung der Aschewolke stattfinden würden.
Die BI Trinkwasserschutz habe Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens eingereicht. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die BI mit dem AWA in Verhandlungen stehe und dass die Aussicht bestehe, dass die BI ihre Klage zurückzieht.
Die Musikschule Inning hat im Jahr 2009 übersehen, ihren Zuschuss von 1000 Euro abzurufen und möchte dies nachholen. Aus Gleichbehandlungsgründen lehnt der GR ab.

.

Christel Muggenthal, 20.05.2010

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert