Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Auswahl und Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros für der Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach-Hauptstraße“
musste aus terminlichen Gründen verschoben werden.
Bauanträge, Bauvoranfragen:
Fink Sigrid, Hauptstr.39, Fl.Nr. 897
Bauantrag: energetische Sanierung und Dachgeschossausbau eines Zweifamilienhauses
Der GR stimmt zu.
Dr. Prechtel Jörg und Lieselotte, Seeleite 43, Fl.Nr.164/12 und 1099/5
Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Hauses von Wochenendhausnutzung in Dauerwohnen
Die Gemeinde hat vom Verwaltungsgericht noch kein Urteil mit Begründung zum bestehenden Bebauungsplan zugesendet bekommen. Bekannt ist, dass Revision zugelassen wird. Der GR muss dazu noch einen Beschluss fassen. Deshalb kommt der Antrag zu früh und muss daher abgelehnt werden.
Planfeststellungsverfahren A 96 nach FStrG Verkehrsführung für die Tunnelnachrüstung Etterschlag
Beteiligung der Gemeinde Wörthsee nach § 17 FStrG
Bgm Flach wird mit der Autobahndirektion noch in Verbindung treten um eine Erhöhung des Lärmschutzwalles für Waldbrunn zu erreichen. 2 m erscheint dem GR zu gering.
Antrag der ALDI SÜD Unternehmensgruppe zum Erwerb des gemeindlichen Grundstücks „Am Ziegelstadel“ und Errichtung eines Logistikzentrums
Bgm Flach erinnert daran, dass er eine Informationsschrift mit einer Zusammenfassung aller Referate aus der Bürgerversammlung vor einem möglichen Ratsbegehren an alle Haushalte verteilen lassen wollte. Es sehe sich allerdings nicht in der Lage, die umfänglichen Referate umfassend und neutral zusammen zu fassen. Er werde deshalb alle fünf Referate auf die Gemeinde-Homepage stellen lassen. Er forderte die Parteien und Gruppierungen im Ort auf, ihren Beitrag zu Information und Diskussion des Themas zu leisten.
GR Muggenthal erklärte, dass Herr Klöter von ALDI Süd entgegen der Vereinbarung vorab einige Fragen unbeantwortet gelassen habe. Für welche Firmen aus der Unternehmensgruppe handelt er und welche Firma wolle das Grundstück kaufen? Welche Firma stelle die Spediteure ein? Diese Informationen sollten von Herrn Klöter noch nachgeliefert werden. Prinzipiell sei sie mit der Vorgehensweise des Bgm einverstanden. GR Schnorfeil schließt sich für den Fall an, dass die Aussage des Referenten Popp zurückgezogen werde, ALDI SÜD könnte mit keiner Strategie Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde vermeiden. Bgm Flach sagt beides zu. In der entstehenden Diskussion wurde von Gemeinderäten bezweifelt, dass im Anschluss an ein mögliches Logistikzentrum weitere Gewerbeansiedlungen verhindert werden könnten, schon gar nicht, wenn dies durch Nachbargemeinden betrieben würde. Man sollte keine Planung nur für ALDI machen. GR Jursch setzte sich für einen Verkauf an ALDI Süd ein. Einige Gemeinderäte betonen, dass sie bereit wären, im GR zum Antrag abzustimmen und so ein Meinungsbild des GR an die Bürger zu geben. Bgm Flach betont die Wichtigkeit der Entscheidung für den Ort, die über ein Ratsbegehren von allen Wahlberechtigten getroffen werden sollte.
Der GR beschließt einstimmig die Fragestellung für ein Ratsbegehren:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wörthsee für das Grundstück „Am Ziegelstadel“ die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Logistikzentrums schafft?“
Anschließend stimmt der GR der Durchführung eines Ratsbegehrens zu. Anvisierter Termin ist der 9.Februar 2014. Aus rechtlichen Gründen darf das Begehren nicht zeitgleich mit der Kommunalwahl abgestimmt werden. Die genaue Ausführung wird von einem Gremium des GR geplant.
Antrag des Fünf Seen Filmfestivals auf Unterstützung des Festivals 2014
Der GR stimmt wie 2013 der Zahlung von je 500 Euro für Festival und ShortPlus-Filmpreis zu. Für das Kinder- und Jugendfilm Festival Thema „Migration“ werden neu 250 Euro beantragt. Dies muss in der Haushaltssitzung besprochen werden.
Regionaler Busverkehr im MVV
Der GR stimmt der Zahlung des Defizits von 23.495,61 Euro zu.
Verschiedenes
• Bgm Flach berichtet, dass er mit einer Interessentin für den leer stehenden Tengelmann gesprochen habe. Sie wolle einen Biomarkt betreiben, frage sich aber, ob der Einzugsbereich groß genug sei. Außerdem müsse sie einen größeren sechsstelligen Betrag investieren.
• Der GR beschließt die Anschaffung eines Onlineportals für die Verwaltung, damit BürgerInnen ihre Briefwahlunterlagen online bestellen könnten.
• GR Schnorfeil berichtet von einer kurzfristigen Information zur Umgehungsstraße Weßling:
Dr. D., Weßling, wurde im Auftrag eines von der Umgehungsstraße Weßling und dem damit zusammenhängenden Enteignungsverfahren betroffenen Landwirts tätig. Bei den vorbereitenden Bohrungen hat er verschiedene Mängel festgestellt:
– die Bohrungen wurden entgegen den einschlägigen technischen Regeln mit nicht desinfiziertem Gerät durchgeführt
– die Bohrlöcher blieben längere Zeit ohne Schutz offen
– die Bohrlöcher wurden später nicht ordnungsgemäß verschlossen
– im Hinblick auf das Bohrprofil von über 9 Metern hochdurchlässigem Kies und erheblichem Gefälle Richtung Brunnen Schluifeld und Pfeiferwinkelmoos sei die Gefahr einer Verkeimung erheblich
– die Bohrungen seien nicht mit dem erforderlichen Querschnitt ausgebracht, daher für Planung und Begleitung der Baumaßnahmen Umgehungsstraße unbrauchbar
– die Bohrprofile (siehe Bild) seien längere Zeit ungeschützt im Freien gelagert worden und so dem Zugriff von jedermann ausgesetzt gewesen, mit dem gleichen Ergebnis wie oben.
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