Entschuldigt: GR Wittenberger, GR Erb
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Wörthsee zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen
a. Kenntnisnahme und Beschlussfassung zu den im Rahmen des Verfahrens nach § 3 Abs.2 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen
b. Feststellungsbeschluss
Dr. Christian Kühnel referiert zur vorliegenden Planung des Teilflächennutzungsplanes für den Landkreis Starnberg.
Wichtigstes Anliegen des gesamten Projektes sei
der Schutz der Bürger
der Schutz der Landschaft
und dass arten- und naturschutzrechtliche Regelungen in öffentlicher Hand blieben.
Laut Gesetzgeber sind Windkraftanlagen (im Folgenden WKA) grundsätzlich im Außenbereich möglich, da es sich um privilegierte Anlagen handelt. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass WKA häufig sehr nahe an Wohnbebauung herangerückt wurden.
Um weiteren “Wildwuchs” zu vermeiden, beschlossen der Landkreis und 14 Landkreisgemeinden, hier regelnd einzugreifen.
“Die Ausweisung von Konzentrationsflächen im Rahmen sachlicher Flächennutzungspläne bewirkt, dass die vom Bundesgesetzgeber für den gesamten Außenbereich grundsätzlich vorgesehene Privilegierung auf einzelne Konzentrationsflächen beschränkt wird, jedoch ohne den für eine Anlagengenehmigung erforderlichen Prüfungsumfang zu beschränken.
Damit der Teilflächennutzungsplan vor Gericht Bestand habe, müsse ein substantieller Raum für WKA übrig bleiben. Dies könne nur der gesamte Landkreis nachweisen, denn in seiner Gesamtheit kann er den Schutz der Bürger wahren, ohne eine Verhinderungsplanung zu bewirken, da bei fehlenden Flächen in einzelnen Gemeinden dies durch geeignete Flächen in anderen Gemeinden ausgeglichen werden kann, wodurch Wörthsee voraussichtlich profitieren wird. Im gesamten LK gibt es einheitliche Kriterien (1000 m Abstand zur Wohnbebauung, 600 m zu Aussiedlerhöfen). Die Alternative zum Teilflächennutzungsplan wäre entweder keine Planung und die Errichtung von WKA Investoren zu überlassen, die einen Abstand zur nächsten Wohnbebauung von maximal 3 mal der Höhe der WKA einhalten müssten. Oder eine eigene Planung durch die Gemeinde Wörthsee mit dem oben angesprochenen Nachteil, wenn dieser Plan keine substantielle Fläche ausweisen könnte.
Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Dr. Spieß, referiert zu den Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde, wenn ein Standort beantragt, also konkret wird. Öffentliche Belange wie Naturschutz, Luftfahrt, Wasserschutz etc. werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Die Gemeinde hat bereits zusätzlich ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und hat über eine Veränderungssperre ausreichend Zeit und Möglichkeiten zur konkreten Planung. Hier können insbesondere die gesundheitlichen Belange des Kindes der Familie Müller berücksichtigt werden. (werden aus Datenschutzgründen nicht näher erörtert, liegen aber den Gemeinderäten vor). So können auch mit Investoren Einzelregelungen etwa über Betriebszeiten (Vermeidung von Schlagschatten und Lärmentwicklung), Anlagentypen oder Überwachungsmessungen durch städtebauliche Verträge getroffen werden.
Anschließend werden die Einwendungen/Anregungen der Träger öffentlicher Belange und privater Einwände verlesen, die Stellungnahmen der Verwaltung dazu und durch den GR abgestimmt.
Zuletzt stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Flächennutzungsplan zu. Er wird an die Regierung von Oberbayern weitergereicht.
Verschiedenes
Unter Verschiedenes wurde der Antrag der Fraktion SPD/Parteifreie auf Durchführung einer Informationsfahrt für Gemeinderäte und interessierte Bürger und anschließender Informationsversammlung behandelt. Dieser Antrag war in der letzten Sitzung vorläufig zurückgenommen worden. GR Schnorfeil erläutert das Ziel des Antrags noch einmal. Es gehe darum, dass sich die offensichtlich sehr verunsicherten Bürger ein eigenes Bild von einer Windkraftanlage machen könnten und etwa von dortigen Anliegern Informationen erhalten könnten. Über die Einzelheiten einer Besichtigungsfahrt sollen noch Gespräche zwischen den Fraktionen und dem Bürgermeister stattfinden.
Christel Muggenthal, 29.03.2012
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