Bgm Flach berichtet, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, mit der Entscheidung über eine brandschutztechnische Generalsanierung des Jugendhauses abzuwarten, bis die Ergebnisse des Plangutachtens zum Schulneubau vorlägen.

Freistellungsanträge, Bauanträge, Bauvoranfragen:
Missbach, Eleonore, Schluisee 53b, Fl.Nr. 736/22
Bauantrag: Anbau Einfamilienhaus -geänderte Planung über LRA Starnberg
Auch die geänderte Planung ist aus Sicht des GR deutlich zu groß. Der Antrag wird deshalb einstimmig abgelehnt.

Bürger, Axel, Rehsteig 6, Fl.Nr. 509/4
Tektur zur Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Der bereits bestehende Bau wurde 25 cm zu hoch gebaut. Der GR war in der Vergangenheit immer gegen eine Bebauung dieses Grundstücks, da es seiner Ansicht nach im Außenbereich liegt und das Grundstück zu steil ist. Der Bauwerber hat seine Baugenehmigung gerichtlich durchgesetzt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sieht der GR im Gegensatz zum LRA Starnberg die 25 cm nicht als lässliche Bausünde und lehnt die Tektur einstimmig ab.

Gemeinde Wörthsee, Seepromenade 19, Fl.Nr. 61
Bauantrag: Erweiterung der Terrasse am Kiosk
Der Antrag wurde zurückgezogen. Ursprünglich war eine Holzterrasse auf Pfosten geplant. Hier stehen hygienische Richtlinien dagegen, denn Essensreste könnten durch die Ritzen fallen und Ratten anlocken. Nun wird über eine Erweiterung des gepflasterten Bereichs nachgedacht.

Raumordnungsverfahren Kiesabbauerweiterung Fa Jais, Gilching
Einleitung des Verfahrens – Stellungnahme der Gemeinde
Bgm Flach erklärt, dass die Gemeinde von den Plänen nicht betroffen sei und auch keine Entscheidungsbefugnis habe, aber als benachbarte Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben habe.
GR Muggenthal erklärt, dass das Abbaugebiet seit Jahren immer größer würde, aber keine der bestehenden Gruben (1 u. 2) neben der Autobahn bisher aufgefüllt und renaturiert worden sei. Deshalb lehne sie das Vorhaben ab. Der GR stimmt der Erweiterung zu (Gegenstimmen: Schnorfeil, Muggenthal)

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 “Seestraße/Maistraße” für das Grundstück Fl.Nr. 458/2 – wiederholte Behandlung
Der Planungsverband hat einen ersten Entwurf erarbeitet. Dem Wunsch des Bauwerbers nach einem quer zum Hang gebauten Haus wird wegen der Riegelwirkung und der umliegenden Bebauung nicht gefolgt. Die Ausrichtung des geplanten Gebäudes richtet sich nun nach der Nachbarbebauung. Dieses Grundstück und auch das teilweise unbebaute, aber ebenfalls im Bebauungsplan befindliche Nachbargrundstück werden neu überplant. Die Kosten trägt die Gemeinde. Der GR stimmt zu.

Neubau einer Kinderkrippe durch die Gemeinde Wörthsee
Der beauftragte Architekt Füllemann stellt einen ersten Entwurf vor, auf dessen Basis der GR das weitere Vorgehen beschließen soll. Das Grundstück im Gemeindebesitz befindet sich am Ende der Zweckverbandsbauten in der Schluifelderstraße und ist knapp 3000 m² groß.
Der Entwurf sieht einen langgestreckten, ebenerdigen Baukörper vor, der an ein liegendes Buch erinnert, dessen Buchdeckel etwas aufspringt. Der “Buchrücken” liegt zur Straße hin, das Gebäude öffnet sich also zu Wald und Natur. Das Dach soll begrünt werden. Das Gebäude bietet Platz für drei Gruppen. Aus dem Gremium werden zahlreiche Fragen gestellt, so nach Räumlichkeiten, Belichtung und Belüftung, Heiztechnik, Einplanung alternativer Energiesysteme, Entwässerung, Park- und Wendemöglichkeiten … Bgm Flach erklärt, dass es darum gehe, zu entscheiden, ob der Architekt auf dieser Basis weiter planen könne. Zeitgleich werde die Ausschreibung für den zukünftigen Betreiber weiter betrieben. Die Auswahl soll zügig erfolgen, um den Betreiber in die Raumplanung etc. miteinbeziehen zu können.
Kosten:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.435.160 Euro brutto. Kosten für Erschließung, Straßenausbau, Außenanlagen und Ausstattung sind enthalten. Diese Summe bezeichnet der Architekt als Obergrenze, denn er sei von der Gemeinde gebeten worden, mit “Luft” zu planen, da man finanzielle Überraschungen in der Bauphase vermeiden wolle. Nach Abzug aller Fördermittel müsste die Gemeinde noch 685.160 Euro tragen.
Der GR beschließt einstimmig, dass der Architekt auf der Basis des vorgestellten Konzeptes weiterplanen kann.

Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet
Bgm Flach berichtet, dass sich weitere Bauwerber für Freiflächenanlagen an die Gemeinde gewandt hätten. Er schlage daher vor, einen Fachmann zu beauftragen, der prüfen solle, an welchen Stellen Freiflächenanlegen in der Gemeinde möglich und wirtschaftlich sinnvoll seien. Gemäß gesetzlichen Bestimmungen sei die Errichtung entlang von Autobahnen und Bahntrassen möglich. Der GR müsse dann zusätzlich darüber entscheiden, wie er mit den Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Sozialverträglichkeit umgehe.
Man habe schon beim Mobilfunk gute Erfahrung mit der Ausweisung von möglichen Flächen gemacht. Prinzipiell könne es nicht nach “Wer zuerst kommt, malt zuerst” gehen. Die GR Steinhöfel und Grobbel drängen dennoch darauf, den Antrag von A. Sienz-Widmann sofort zu genehmigen und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Bgm Flach lehnt dies unter Hinweis auf die Tagesordnung ab, sagt aber zu, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.
Der GR stimmt zu, einen Fachmann mit der Überprüfung und der möglichen Überplanung des Gemeindegebietes zu beauftragen (Gegenstimmen: Erb, Gutjahr, Schmötzel)

Sonstiges
Annahme von Spenden:

Kreissparkasse München Starnberg: 500 Euro für Ausstellungspavillon “Kelten in Wörthsee”
VR-Bank Wörthsee: 250 Euro für den Ausstellungspavillon
Apotheke Wörthsee: 50 Euro für den Ausstellungspavillon
Dynamic Systems: 600 Euro für wetterfeste Tischtennisplatte am Kiosk
VR-Bank Wörthsee: 300 Euro für Grundschule Teilnahme am Malwettbewerb

Christel Muggenthal, 07.07.2011

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