Bürgerfragestunde:
Drei Bürger melden sich zum Thema: Auslagerung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung an die AWA.
Die erste Frage lautet, ob es stimme, dass die Gemeinde Wörthsee ihr Trinkwasser verschenkt habe und ob die Bürger noch etwas dagegen unternehmen können. Sie haben auch Fragen zu den rechtlichen Folgen im Hinblick auf die Klagen der Gemeinde gegen die Umgehungsstraße Weßling oder gegen die Flughafenerweiterung gestellt. Hier spiele der Trinkwasserschutz eine wesentliche Rolle. Ebenso wird gefragt, ob die Gemeinde einen Gegenwert bekomme und ob eine Rückabwicklung möglich sei. Bgm Flach erklärt, dass die Gemeinde keinen finanziellen Ausgleich bekomme, eine Rückabwicklung sei jedoch jederzeit möglich und auch die Gerichtsverfahren seien nicht betroffen. GR Schnorfeil verneint eine Rückabwicklung. Sie sei nach diesem Vertrag nicht möglich. Neben anderen Gründen sei er deshalb immer gegen eine Auslagerung gewesen. Er habe nichts gegen die AWA, aber er sei weiterhin nur für eine Betriebsführung durch die AWA. Im Übrigen sei laut Vertrag die AWA lediglich verpflichtet, Trinkwasser in einer Güte zu liefern, die den EU-Grenzwerten entspreche. Das träfe auch z.B. auf das Trinkwasser in Köln zu, das aus Rheinfiltrat gewonnen werde. Er weist darauf hin, dass das Argument der Gemeinde, man müsse das Wasserwerk an die AWA übertragen, weil sonst jede Leistung immer öffentlich ausgeschrieben werden müsse, durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof hinfällig geworden sei. Weiterlesen